Übertrag Erziehungsberechtigung
An die Eltern / Personensorgeberechtigten.
Bevor Sie einer Person die Erziehungsbeauftragung erteilen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Wie gut kennen wir/kenne ich die Begleitperson?
- Wie groß ist unser/mein Vertrauen zur Begleitperson?
- Besteht zwischen der Begleitperson und unserem/meinem Kind ein gewisses Autoritätsverhältnis?
- Hat die Begleitperson genügend erzieherische Kompetenz, um unserem/meinem Kind Grenzen setzen zu können (vor allem hinsichtlich Alkoholkonsum)?
- Habe/n ich/wir mit der Begleitperson vereinbart, wann und wie unser/mein Kind wieder nach Hause kommt?
- Ist des der Begleitperson klar, dass sie während des gesamten Aufenthaltes bei der Veranstaltung die Aufsicht über unser/mein Kind/Jugendliche/n hat und auch das Kind bzw. den/die Jugendliche/n nicht sich selbst überlassen darf?
- Habe/n ich/wir daran gedacht, dass sowohl unser minderjähriges Kind, wie auch die von uns mit Erziehungsaufgaben beauftragte Person, im Falle einer Kontrolle in der Lage sein muss, sich auszuweisen?
Können Sie alle diese Fragen mit einem klaren „ja“ beantworten? Wenn dies nicht zutrifft, sollten Sie überlegen, ob Sie die Verantwortung für Ihr Kind lieber an eine besser geeignete Person übergeben möchten oder diese Aufgabe am besten selbst wahrnehmen.
Und schicken Sie ihrem Kind eine Kopie ihres Ausweises mit – wichtig!
Hier können Sie das vorbereitete Formular
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